Alle wichtigen Fragen und Antworten zum Wechsel der obligatorischen Grundversicherung in der Schweiz — uebersichtlich und verstaendlich.
Der ordentliche Wechseltermin ist der 1. Januar. Die Kuendigung muss bis zum 30. November bei der alten Kasse eingetroffen sein. Details auf unserer Fristen-Seite.
Die Kuendigung muss bis spaetestens 30. November bei der Kasse eingetroffen sein. Es zaehlt das Empfangsdatum, nicht der Poststempel. Senden Sie per Einschreiben — nutzen Sie unsere Kuendigungsvorlage.
Ja. Bei einer Praemienerhoehung steht Ihnen ein Sonderkuendigungsrecht zu (KVG Art. 7 Abs. 2). Die Frist ist dieselbe (30. November), aber Sie koennen auch aus Modellen mit laengerer Bindung wechseln. Mehr unter Fristen.
Nein. Der halbjaerige Wechseltermin wurde 2019 abgeschafft. Der einzige ordentliche Wechseltermin ist der 1. Januar. Ausnahmen gelten bei Kantonswechsel oder Zuzug in die Schweiz.
Ihr Vertrag laeuft fuer ein weiteres Jahr weiter. Sie muessen bis zum naechsten Herbst warten. Daher: Fristen unbedingt beachten und die Kuendigung fruehzeitig versenden.
Gesetzlich nicht vorgeschrieben, aber dringend empfohlen. Nur mit Einschreiben haben Sie einen Nachweis ueber die rechtzeitige Zustellung. Nutzen Sie unsere Kuendigungsvorlage.
Nein. Der Wechsel der Grundversicherung ist komplett kostenlos. Weder die alte noch die neue Kasse darf Gebuehren erheben. Die einzigen Kosten sind allenfalls das Einschreiben (wenige Franken).
Ja. Der Leistungskatalog der Grundversicherung ist im KVG gesetzlich festgelegt. Alle Kassen muessen dieselben Pflichtleistungen erbringen. Nur die Praemien und der Service unterscheiden sich. Daher lohnt sich ein Vergleich.
Die Grundversicherung ist obligatorisch und bietet bei allen Kassen identische Leistungen. Die Zusatzversicherung ist freiwillig und deckt Extras ab (Zahnbehandlung, Einzelzimmer, Alternativmedizin). Nur die Grundversicherung hat Aufnahmepflicht.
Erwachsene: CHF 300, 500, 1’000, 1’500, 2’000, 2’500.
Kinder: CHF 0, 100, 200, 300, 400, 500, 600.
Hoehere Franchise = tiefere Praemie. Details unter Spartipps.
Ja. Beim Kassenwechsel koennen Sie die Franchise frei waehlen. Auch ohne Kassenwechsel koennen Sie die Franchise per 1. Januar aendern, sofern Sie die Aenderung rechtzeitig mitteilen.
Die IPV ist ein kantonaler Zuschuss fuer Personen in bescheidenen wirtschaftlichen Verhaeltnissen. Die Einkommensgrenzen variieren je nach Kanton. Informieren Sie sich bei Ihrer kantonalen Ausgleichskasse. Mehr unter Spartipps.
Nein. In der Grundversicherung besteht Aufnahmepflicht (KVG Art. 4). Jede Kasse muss Sie aufnehmen — unabhaengig von Alter, Geschlecht oder Gesundheitszustand. Lesen Sie unsere Anleitung fuer den Ablauf.
Nein. Fuer die Grundversicherung gibt es keine Gesundheitspruefung. Nur bei Zusatzversicherungen kann eine verlangt werden. Die Grundversicherung steht allen offen.
HMO steht fuer Health Maintenance Organization. Sie gehen zunaechst in eine Gruppenpraxis und erhalten dort Behandlung oder Ueberweisungen. Der Praemienrabatt betraegt 15 bis 25 %. Verfuegbarkeit je nach Region pruefen.
Beim Telmed-Modell rufen Sie vor einem Arztbesuch eine medizinische Beratungshotline an. Die Fachperson beurteilt, ob ein Arztbesuch noetig ist. Rabatt: 10 bis 20 %. Ideal fuer flexible Personen.
Die neue Kasse uebernimmt alle Pflichtleistungen nahtlos ab dem 1. Januar. Informieren Sie Ihren Arzt ueber den Kassenwechsel, damit Rechnungen an die richtige Kasse gestellt werden.
Ja. Die Aufnahmepflicht gilt uneingeschraenkt, auch waehrend einer Schwangerschaft. Beachten Sie, dass Zusatzversicherungen eingeschraenkt sein koennen. Die Anleitung zeigt alle Schritte.
Ja. Kinder koennen bei einer anderen Kasse als die Eltern versichert werden. Vergleichen Sie die Kinderpraemien separat im Kassenvergleich — die guenstigste Kasse fuer Erwachsene ist nicht immer die guenstigste fuer Kinder.
Wenn Ihre Frage hier nicht beantwortet wurde, finden Sie weitere Informationen in unserer Anleitung, unter Fristen, in der Kuendigungsvorlage oder im Kassenvergleich. Fuer individuelle Rechtsberatung wenden Sie sich an die kantonale Ombudsstelle.
Starten Sie den Kassenwechsel — mit unserer Anleitung in nur 5 Minuten erledigt.
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