FAQ

FAQ Grundversicherung — 20 haeufige Fragen

Alle wichtigen Fragen und Antworten zum Wechsel der obligatorischen Grundversicherung in der Schweiz — uebersichtlich und verstaendlich.

Fragen zu Fristen und Kuendigung

1. Wann kann ich die Grundversicherung wechseln?
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Der ordentliche Wechseltermin ist der 1. Januar. Die Kuendigung muss bis zum 30. November bei der alten Kasse eingetroffen sein. Details auf unserer Fristen-Seite.

2. Bis wann muss die Kuendigung eintreffen?
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Die Kuendigung muss bis spaetestens 30. November bei der Kasse eingetroffen sein. Es zaehlt das Empfangsdatum, nicht der Poststempel. Senden Sie per Einschreiben — nutzen Sie unsere Kuendigungsvorlage.

3. Gibt es ein Sonderkuendigungsrecht?
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Ja. Bei einer Praemienerhoehung steht Ihnen ein Sonderkuendigungsrecht zu (KVG Art. 7 Abs. 2). Die Frist ist dieselbe (30. November), aber Sie koennen auch aus Modellen mit laengerer Bindung wechseln. Mehr unter Fristen.

4. Kann ich auch per 1. Juli wechseln?
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Nein. Der halbjaerige Wechseltermin wurde 2019 abgeschafft. Der einzige ordentliche Wechseltermin ist der 1. Januar. Ausnahmen gelten bei Kantonswechsel oder Zuzug in die Schweiz.

5. Was passiert, wenn ich die Frist verpasse?
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Ihr Vertrag laeuft fuer ein weiteres Jahr weiter. Sie muessen bis zum naechsten Herbst warten. Daher: Fristen unbedingt beachten und die Kuendigung fruehzeitig versenden.

6. Muss die Kuendigung per Einschreiben erfolgen?
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Gesetzlich nicht vorgeschrieben, aber dringend empfohlen. Nur mit Einschreiben haben Sie einen Nachweis ueber die rechtzeitige Zustellung. Nutzen Sie unsere Kuendigungsvorlage.

Fragen zu Kosten und Leistungen

7. Kostet der Kassenwechsel etwas?
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Nein. Der Wechsel der Grundversicherung ist komplett kostenlos. Weder die alte noch die neue Kasse darf Gebuehren erheben. Die einzigen Kosten sind allenfalls das Einschreiben (wenige Franken).

8. Sind die Leistungen bei allen Kassen gleich?
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Ja. Der Leistungskatalog der Grundversicherung ist im KVG gesetzlich festgelegt. Alle Kassen muessen dieselben Pflichtleistungen erbringen. Nur die Praemien und der Service unterscheiden sich. Daher lohnt sich ein Vergleich.

9. Was ist der Unterschied zwischen Grund- und Zusatzversicherung?
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Die Grundversicherung ist obligatorisch und bietet bei allen Kassen identische Leistungen. Die Zusatzversicherung ist freiwillig und deckt Extras ab (Zahnbehandlung, Einzelzimmer, Alternativmedizin). Nur die Grundversicherung hat Aufnahmepflicht.

10. Welche Franchise-Stufen gibt es?
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Erwachsene: CHF 300, 500, 1’000, 1’500, 2’000, 2’500.
Kinder: CHF 0, 100, 200, 300, 400, 500, 600.
Hoehere Franchise = tiefere Praemie. Details unter Spartipps.

11. Kann ich die Franchise beim Wechsel aendern?
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Ja. Beim Kassenwechsel koennen Sie die Franchise frei waehlen. Auch ohne Kassenwechsel koennen Sie die Franchise per 1. Januar aendern, sofern Sie die Aenderung rechtzeitig mitteilen.

12. Was ist die individuelle Praemienverbilligung (IPV)?
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Die IPV ist ein kantonaler Zuschuss fuer Personen in bescheidenen wirtschaftlichen Verhaeltnissen. Die Einkommensgrenzen variieren je nach Kanton. Informieren Sie sich bei Ihrer kantonalen Ausgleichskasse. Mehr unter Spartipps.

Fragen zu Modellen und Ablauf

13. Kann mich die neue Krankenkasse ablehnen?
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Nein. In der Grundversicherung besteht Aufnahmepflicht (KVG Art. 4). Jede Kasse muss Sie aufnehmen — unabhaengig von Alter, Geschlecht oder Gesundheitszustand. Lesen Sie unsere Anleitung fuer den Ablauf.

14. Muss ich eine Gesundheitspruefung machen?
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Nein. Fuer die Grundversicherung gibt es keine Gesundheitspruefung. Nur bei Zusatzversicherungen kann eine verlangt werden. Die Grundversicherung steht allen offen.

15. Was ist ein HMO-Modell?
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HMO steht fuer Health Maintenance Organization. Sie gehen zunaechst in eine Gruppenpraxis und erhalten dort Behandlung oder Ueberweisungen. Der Praemienrabatt betraegt 15 bis 25 %. Verfuegbarkeit je nach Region pruefen.

16. Was ist das Telmed-Modell?
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Beim Telmed-Modell rufen Sie vor einem Arztbesuch eine medizinische Beratungshotline an. Die Fachperson beurteilt, ob ein Arztbesuch noetig ist. Rabatt: 10 bis 20 %. Ideal fuer flexible Personen.

17. Was passiert mit laufenden Behandlungen?
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Die neue Kasse uebernimmt alle Pflichtleistungen nahtlos ab dem 1. Januar. Informieren Sie Ihren Arzt ueber den Kassenwechsel, damit Rechnungen an die richtige Kasse gestellt werden.

18. Kann ich waehrend einer Schwangerschaft wechseln?
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Ja. Die Aufnahmepflicht gilt uneingeschraenkt, auch waehrend einer Schwangerschaft. Beachten Sie, dass Zusatzversicherungen eingeschraenkt sein koennen. Die Anleitung zeigt alle Schritte.

19. Kann ich Kinder bei einer anderen Kasse versichern?
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Ja. Kinder koennen bei einer anderen Kasse als die Eltern versichert werden. Vergleichen Sie die Kinderpraemien separat im Kassenvergleich — die guenstigste Kasse fuer Erwachsene ist nicht immer die guenstigste fuer Kinder.

20. An wen kann ich mich bei Problemen wenden?
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Bei Problemen koennen Sie sich an die kantonale Ombudsstelle Krankenversicherung oder an die Aufsichtsbehoerde (Bundesamt fuer Gesundheit, BAG) wenden. Auch die Spartipps und Fristen helfen bei der Orientierung.

Ihre Frage nicht gefunden?

Wenn Ihre Frage hier nicht beantwortet wurde, finden Sie weitere Informationen in unserer Anleitung, unter Fristen, in der Kuendigungsvorlage oder im Kassenvergleich. Fuer individuelle Rechtsberatung wenden Sie sich an die kantonale Ombudsstelle.

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